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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Konstanz ist Teil der Justiz in Baden-Württemberg, gehört dem Bezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe und damit dem Badischen Landesteil an. Der Bezirk des Oberlandesgerichts ist wiederum unterteilt in Landgerichtsbezirke, von denen das Amtsgericht Konstanz zum Landgerichtsbezirk Konstanz gehört.

Der Bezirk des Amtsgerichts Konstanz umfasst die Gemeinden Konstanz, Allensbach und Reichenau.

Das Amtsgericht Konstanz ist erstinstanzliches Gericht in Zivilsachen, Familiensachen, Strafsachen und Bußgeldverfahren.

Beim Amtsgericht Konstanz werden außerdem Archive der Seeschiffs-, Binnenschiffs-, Schiffsbau- und des Güterrechtsregisters geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Bezirk des Amtsgerichts Konstanz hat.

Infolge Zentralisierung ist das Amtsgericht Konstanz darüber hinaus zuständig für

a) Abschiebehaftsachen für die Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Konstanz,

b) Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach §§ 24, 24a StVG die auf Autobahnen begangen werden für die Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Konstanz,

c) Familiensachen und Nachlasssachen für die Amtsgerichte Radolfzell und Stockach,

d) Verfahren vor dem Schöffengericht für die Amtsgerichte Radolfzell, Stockach und Überlingen sowie

e) für die Amtsgerichte Radolfzell, Stockach, Überlingen und Singen in

    - Verfahren vor dem Jugendschöffengericht

    - Insolvenzsachen

    - Ermittlungs- und Haftsachen (einschließlich Haftsachen gegen Jugendliche
      und Heranwachsende) sowie

    - Bereitschaftsdienst zu dienstfreien Zeiten.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter Aufgaben und Verfahren.

In Grundbuchsachen ist infolge Zentralisierung das Amtsgericht Villingen-Schwenningen zuständig für die Führung der Grundbücher im Landgerichtsbezirk Konstanz (mit den Amtsgerichtsbezirken Donaueschingen, Konstanz, Radolfzell, Singen, Stockach, Überlingen, Villingen-Schwenningen) und dem Landgerichtsbezirk Waldshut (mit den Amtsgerichtsbezirken Bad Säckingen, St. Blasien, Schönau, Schopfheim und Waldshut-Tiengen).

In Landwirtschaftssachen ist infolge Zentralisierung das Amtsgericht Singen für die Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Konstanz zuständig.

In Registersachen nach § 374 FamFG (Handelsregister, Gesellschaftsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister) ist infolge Zentralisierung das Amtsgericht Freiburg zuständig.

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