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Rechtsanwälte
Die einen freien Beruf ausübenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
Sie gehören der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer (siehe Kasten rechts) an und stehen unter ihrer Aufsicht. Die Rechtsanwaltskammer ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft organisiert und regelt die Zulassung neuer Rechtsanwälte sowie die Rücknahme der Zulassungen. Sie führt auch eine Liste der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Die übergeordnete Bundesrechtsanwaltskammer (siehe weiterer Kasten rechts) stellt eine elektronisches bundesheinheitliches Rechtsanwaltsregister zur Verfügung, in der sämtliche bei den regionalen Kammern zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfasst sind. Dieses Register ist nicht dazu bestimmt, dem Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll das Register Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo ein Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz hat und welche Rechtsanwaltskammer für ihn zuständig ist.
Vertretung vor Gericht
Grundsätzlich besteht vor dem Amtsgericht nicht die Notwendigkeit sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Eine Ausnahme gilt für Prozesse vor dem Familiengericht; hier besteht meist Anwaltspflicht. Aufgrund der Schwierigkeit des Falles ist es jedoch häufig ratsam sich einen Rechtsanwalt zu nehmen. Seitens des Gerichtes darf Ihnen kein bestimmter Rechtsanwalt empfohlen werden.
Wenden Sie sich hierzu bitte an die Rechtsanwaltskammer, den Rechtsanwaltsverein oder erkundigen Sie sich über das Branchenverzeichnis.